V-Leute sind rechtsstaatlich ohnehin nicht unbedenklich. Ihr Einsatz im Verfahren um die Windreich-Insolvenz wirft grundsätzliche Fragen auf, denen sich die Justiz stellen muss, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Wohl zu Recht genießen V-Leute als Helfer von Justiz, Polizei oder Verfassungsschutz einen zwiespältigen Ruf. Es mag Bereiche geben, in denen (bezahlte) Spitzel den Behörden Informationen liefern, an die diese sonst nicht herankämen. Viel zu oft gibt es aber auch Fälle, in denen „Vertrauenspersonen“ – so die offizielle Bezeichnung – eine dubiose Rolle spielen, etwa als Akteure oder Provokateure. Misstrauen ist bei diesem rechtsstaatlich ohnehin nicht unbedenklichen Instrument also stets angebracht.

 

Wenn jede Transparenz verweigert wird

Umso mehr verwundert es, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart bei einem Wirtschaftsverfahren mit dubiosen V-Leuten kooperiert. Deren Aussagen in den Ermittlungen um die Windreich-Insolvenz stufte sie zwar offenbar selbst als substanzlos ein. Doch die abenteuerlich klingenden Mafia- und Betrugsvorwürfe gegen einen bis dato unbescholtenen Berater landeten gleichwohl in den Akten und zogen von dort ihre Kreise. Irritierend ist nicht nur, wie hartnäckig die Staatsanwälte die Identität ihrer V-Leute schützen. Der Hauptbetroffene wird so um jede Möglichkeit gebracht, sich gegen Verleumdungen zu wehren. Auch die Weigerung aller beteiligten Behörden, zu V-Leuten allgemein Auskunft zu geben, kann nicht das letzte Wort sein. Wenn sie nicht ein Mindestmaß an Transparenz herstellen, muss es die Politik tun.