Das Bundesverfassungsgericht erlaubt das von Protestlern geplante G20-Camp in Hamburg – allerdings nur in einem stark beschränkten Rahmen.

Karlsruhe/Hamburg - Ein großes Protestcamp von G20-Gegnern in Hamburg darf starten - aber nur in einem durch die Behörden stark beschränkbaren Rahmen. Das Bundesverfassungsgericht hob am Mittwoch nach einer Klage der Veranstalter ein generelles Verbot des im Stadtpark geplanten Camps im Eilverfahren auf, wie in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Richter verpflichten die Hansestadt aber nicht zur uneingeschränkten Duldung. Sie kann ausdrücklich den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen. (Az. 1 BvR 1387/17)

 

Das „Antikapitalistische Camp“ soll vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden. Der Protest richtet sich gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli in Hamburg.